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1 Euro Münzen in Rolle

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Der gesetzliche Eigenanteil

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Wie bei anderen Leistungen der Krankenkasse fällt auch bei Kuren für Sie meist ein Eigenanteil an. Wer nur wenig Einkommen hat, kann sich von diesen Zuzahlungen zum Teil befreien lassen.

Sie zahlen Ihren Eigenanteil direkt an die Einrichtung - zum Beispiel die Kurklinik oder das Reha-Zentrum - oder, bei ambulanten Kuren, an den Leistungserbringer. Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen nichts dazu bezahlen. Auch wenn Sie bereits Ihre Belastungsgrenze überschritten haben, können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.

 

Das sind Ihre Zuzahlungen

Der Eigenanteil bei stationären Kuren - inklusive der Mutter- oder Vater-Kind-Kuren - beträgt zehn Euro täglich. Das gleiche gilt für die ambulante Rehabilitation.

 

Bei der ambulanten Kur beteiligen Sie sich mit zehn Prozent an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt verordnet hat. Pro Verordnung fallen noch einmal jeweils zehn Euro an.

 

Lassen Sie sich von Zuzahlungen befreien

Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Das sind zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken beträgt die Grenze ein Prozent. Sollten Sie diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, empfiehlt die TK Ihnen, die Befreiung von weiteren Zuzahlungen zu beantragen.

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erstellt am 26.02.09; zuletzt aktualisiert am 10.11.11

Quelle: TK

 
 
 

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