Stuttgart, 8. Februar 2012
Für einen Kaiserschnitt gelten genaue Bestimmungen. Er darf im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann durchgeführt werden, wenn er medizinisch notwendig ist. So sollte es sein und Zweifel daran, ob wirklich für jede "sectio" - wie der Kaiserschnitt im Medizinjargon heißt - ein medizinischer Grund vorliegt, sind unangebracht.
Oder etwa doch nicht? Denn es ist schon erstaunlich, dass beispielsweise am 11. November in Baden-Württemberg doppelt so viele Kaiserschnitte vorgenommen werden wie an normalen Tagen, wie die Techniker Krankenkasse (TK) herausgefunden hat. Im vergangenen Jahr waren es bei TK-versicherten Patientinnen am 11.11. insgesamt 31 Kaiserschnitte gegenüber 15 im Jahresdurchschnitt.
Nun lässt sich auch das medizinisch erklären. Denn bei echten Narren sind die Kinder vermutlich genetisch so programmiert, dass am 11.11. das Herz vor Freude schneller schlägt oder das Baby bereits im Mutterleib Freudensprünge vollführt. Denn unregelmäßige Herztöne und Schräglage sind mit die wichtigsten medizinischen Ursachen für einen Kaiserschnitt.
Über so genannte Wunschkaiserschnitte soll an dieser Stelle nicht spekuliert werden. Sie sind aus Sicht der TK auch nicht sinnvoll, denn der Kaiserschnitt bleibt trotz medizinischem Fortschritt eine riskante Operation, die mit Risiken wie Blutungen sowie Infektionen und Verletzungen von Harnblase und Darm verbunden ist.
Der 12.12.2012 kommt bestimmt und auch dann werden wieder - wie übrigens auch am 11.01.2011 - doppelt so viele Kaiserschnitte wie üblich durchgeführt werden. Ein medizinischer Grund dafür wird sich schon finden ....
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Autor: TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, erstellt am 2/8/12