Die Akupunktur ist zum 01. Januar 2007 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden.
Ärzte mit einer qualitativ hochwertigen Akupunkturausbildung können die Behandlung direkt über die Krankenversicherungskarte abrechnen, wenn diese bei
- chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder
- chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose (verschleißbedingte Erkrankung des Kniegelenks)
eingesetzt wird.
Voraussetzung ist, dass eine der Erkrankungen seit mindestens sechs Monaten besteht. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
Zur Anerkennung der Akupunktur als Kassenleistung hat das "Modellvorhaben Akupunktur" der Techniker Krankenkasse wesentlich beigetragen, das am 31. Dezember 2006 endete. Während des Modellvorhabens wurden mehr als 300.000 Akupunkturbehandlungen durchgeführt.
erstellt am 13.12.06; zuletzt aktualisiert am 25.05.11
Quelle: TK