Versicherte der TK haben, neben der ärztlichen Behandlung, auch Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arznei- und Verbandmitteln.
Voraussetzung ist, dass diese im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen.
Ausführliche Informationen zu Arzneimitteln erhalten Sie unter folgendem Link:
erstellt am 23.01.09; zuletzt aktualisiert am 13.07.11
Quelle: TK