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Tabletten in Wochenschachtel

Arzneimittel

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Versicherte der TK haben, neben der ärztlichen Behandlung, auch Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arznei- und Verbandmitteln.

Voraussetzung ist, dass diese im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. 

 

Ausführliche Informationen zu Arzneimitteln erhalten Sie unter folgendem Link:

 

erstellt am 23.01.09; zuletzt aktualisiert am 13.07.11

Quelle: TK

 
 
 

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