Asthmaschulungen für Erwachsene
Die Schulungen kommen für erwachsene Asthmatiker in Betracht. Ziel ist das Erlernen einer größeren Selbstständigkeit im Umgang mit der Erkrankung, die Verminderung von Asthmaanfällen sowie die Erhöhung der Lebensqualität.
Was sind die Inhalte?
Die Trainings- und Schulungsmaßnahmen für asthmakranke Erwachsene werden in kleinen Gruppen durchgeführt. In den Schulungen werden Verhaltensweisen zum richtigen Umgang mit der Krankheit vermittelt und aufgezeigt, wie Asthmaanfälle vermieden werden können. Ebenso beinhalten die Schulungen Übungen zur Körperselbstwahrnehmung. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer Informationen zu Krankheitsauslösern und zum Umgang mit den wichtigsten Asthmamedikamenten.
Wer führt die Schulungen durch?
Die Schulungen werden von einem Arzt mit der Fachrichtung Innere Medizin oder Pneumologie (Lungenheilkunde) durchgeführt. Bei Bedarf werden Psychologen, Pädagogen, Physio- oder Sporttherapeuten hinzugezogen.
Ihre TK-Geschäftsstelle nennt Ihnen gerne anerkannte Kursleiter in Ihrer Umgebung.
Was ist zu beachten?
Für die Teilnahme an der Asthmaschulung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Reichen Sie diese bitte vor Beginn der Asthmaschulung zur Prüfung bei der TK ein. Darüber hinaus muss die Maßnahme von einem qualifizierten Anbieter durchgeführt werden.
In welcher Höhe beteiligt sich die TK an den Kosten?
Wir übernehmen 85 Prozent der Ihnen entstandenen Kosten für sechs Kurseinheiten von je 60 Minuten beziehungsweise vier Kurseinheiten je 90 Minuten, höchstens jedoch 160 Euro.
Wir übernehmen ebenfalls 85 Prozent der Ihnen entstandenen Kosten für eine medizinisch notwendige und maximal zweistündige Nachschulung, höchstens jedoch 30 Euro. Voraussetzung ist, dass die Nachschulung frühestens zwölf Monate nach dem Ende der vorangegangenen Schulung durchgeführt wird.
Bei Versicherten, die von Zuzahlungen befreit sind, übernehmen wir 100 Prozent der entstandenen Aufwendungen, maximal 160 Euro für die Schulung beziehungsweise 30 Euro für die Nachschulung.
Den Zuschuss erstattet Ihnen Ihre TK-Geschäftsstelle nach Vorlage der ärztlichen Verordnung, einer Teilnahmebescheinigung sowie der Originalrechnung.