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offene Flasche mit Globuli

Alternative Arzneimittel - TK-Satzungsleistung

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Viele Menschen setzen bei Beschwerden auf eine (begleitende) Therapie mit alternativen Arzneimitteln wie die der Phytotherapie, der Homöopathie und der Anthroposophie.

Die TK unterstützt Sie ab sofort bei Ihrer Behandlung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der

 

  • Homöopathie,

  • Phytotherapie und

  • Anthroposophie,

 

die Sie ausschließlich in Apotheken kaufen können.

 

Diese Arzneimittel werden Ihnen von Ihrem Arzt auf einem Privatrezept beziehungsweise grünem Rezept verordnet. Durch die Verordnung eines Arztes ist sichergestellt, dass Sie optimal medizinisch versorgt werden, vor allem im Hinblick auf die Auswahl der Arzneimittel und die Dauer der Einnahme. Gleichzeitig werden Dosierungsfehler oder Fehldiagnosen in der Selbstmedikation vermieden.


Nach dem Einlösen des Rezeptes in der Apotheke reichen Sie dieses zusammen mit der Apothekenquittung bei uns ein.

 

Die TK übernimmt die Kosten für die alternativen Arzneimittel zu 100 Prozent – bis zu einem Höchstbetrag pro Versicherten in Höhe von 100 Euro im Kalenderjahr.

 

Naturarzneimittel, zum Beispiel für Kinder unter zwölf Jahren, sind weiterhin gesetzliche Kassenleistung und werden über die TK-Versichertenkarte abgerechnet.

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erstellt am 07.12.11; zuletzt aktualisiert am 10.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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