Auf Kassenrezept erhalten Sie alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind und die Ihnen ein Vertragsarzt verschreibt. Und unter bestimmten Bedingungen sogar noch mehr. Dabei gibt es allerdings einige Ausnahmen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein Medikament, das in Deutschland zugelassen ist, übernimmt die TK bis auf Ihre Zuzahlung die Kosten dafür. Drei weitere Voraussetzungen gibt es:
- Der Arzt muss ein Vertragsarzt sein, also eine Kassenzulassung haben.
- Das Medikament muss rezeptpflichtig sein. Das heißt, dass Sie es ohne eine ärztliche Verordnung nicht erhalten können.
- Das Arzneimittel darf nicht zu den ausgeschlossenen Medikamenten gehören.
Einige besondere Regeln für empfängnisverhütende Mittel und rezeptfreie Medikamente ergänzen diese Voraussetzungen.
Was der Vertragsarzt auf Rezept und zu Lasten der Kasse verordnen darf, regeln die Arzneimittel-Richtlinien. Sie werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen herausgegeben.
- Seite 1: Arzneimittel auf Rezept
- Seite 2: Ausgeschlossene Medikamente
erstellt am 29.06.06; zuletzt aktualisiert am 13.07.11
Quelle: TK

