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Welche Kosten übernimmt die TK?

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Wie viel die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt unter anderem davon ab, ob es für das Mittel einen Festbetrag gibt oder nicht. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an - es gibt jedoch auch zuzahlungsfreie Arzneimittel.

Der Festbetrag ist ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag, bis zu dem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen können.

 

Das zahlt die TK

Gibt es einen Festbetrag für das Arznei- oder Verbandmittel, bezahlt die TK die Kosten bis zu dieser Höhe. Gibt es keinen Festbetrag, trägt die TK die vollen Kosten - in beiden Fällen bis auf Ihre jeweilige Zuzahlung.

 

Das bezahlen Sie hinzu

Sind Sie 18 Jahre alt oder älter, müssen Sie grundsätzlich etwas dazubezahlen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des so genannten Apothekenabgabepreises. Sie zahlen mindestens fünf und maximal zehn Euro - aber nie mehr als das Mittel selbst kostet.

 

Hier müssen Sie nichts dazubezahlen

 

In vielen Fällen brauchen Sie gar nichts dazubezahlen - zum Beispiel,

 

  • wenn das Rezept für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt ist,
  • bei Blut- und Harnteststreifen,
  • für Arznei- und Verbandmittel bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung,
  • wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Dies können Sie bei der TK beantragen, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Sie beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken ein Prozent.

     

Medikamente ohne Zuzahlung

Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Bedingungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien - nämlich dann, wenn der Preis eines Arzneimittels um mindestens 30 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag.

 

Meist handelt es sich dabei um Generika. Das sind preisgünstige Arzneimittel mit erprobten patentfreien Wirkstoffen, die sich in der Therapie lange bewährt haben.

 

Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel

Eine Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel unter ihren jeweiligen Handelsnamen finden Sie auch auf den Informationsseiten des GKV-Spitzenverbandes unter dem Stichwort "Arzneimittelliste".

 

 

Die Liste kann sich etwa alle zwei Wochen ändern. Denn ob ein Medikament zuzahlungsfrei werden kann, hängt unter anderem davon ab, wie viele Hersteller Preissenkungen bekannt geben und wann sie dies tun. Das ist zweimal im Monat möglich. Dann wird auch die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel angepasst.

 

Hinweis: In dem Fall, dass die TK für den Wirkstoff ein Generika-Rabattvertrag geschlossen hat, ist der Apotheker gesetzlich dazu verpflichtet, vorrangig Arzneimittel von dem Rabattpartner abzugeben. Eine Übersicht der Wirkstoffe und der jeweiligen Rabattpartner finden Sie in dem Artikel:

 

 

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach entsprechenden Arzneimitteln.

erstellt am 30.01.00; zuletzt aktualisiert am 16.02.11

Quelle: TK

 
 
 

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