Sie müssen sich medizinisch behandeln lassen und dafür zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren?
Die TK übernimmt Kosten für Fahrten, die zusammen mit einer Leistung der Krankenversicherung aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen allerdings vorher von der TK genehmigt werden.
erstellt am 11.01.07; zuletzt aktualisiert am 23.01.12
Quelle: TK