Früherkennung und Frühförderung ist der Oberbegriff für ein Angebot speziell für noch nicht eingeschulte behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und deren Familien.
Für wen sind die Angebote gedacht?
Die Angebote richten sich an Familien mit behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und deren Familien.
Die Vergütungen sind vertraglich mit den Leistungserbringern geregelt und werden direkt mit der TK abgerechnet, wenn der Vertrags-Kinderarzt eine entsprechende Verordnung ausstellt.