Früher kam häufig nur Amalgam als Zahnfüllung infrage. Heute gibt es ein breites Spektrum an alternativen Materialien.
Amalgam
Amalgam ist eine Legierung aus Silber, Zinn, Kupfer, Quecksilber und Zink. Es ist noch immer das Material, das für den Seitenzahnbereich am meisten verwendet wird.
Amalgam zeichnet sich durch einfache, schnelle Verarbeitung, lange Haltbarkeit, hohe Festigkeit und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Noch heute gibt es für große Füllungen kaum eine Alternative.
Allergische Reaktionen sind möglich, aber selten und können auch bei anderen Materialien auftreten.
Komposit-Kunststofffüllungen
Komposit ist ein Gemisch aus Kunststoff und anorganischen Füllstoffen.
Füllungen aus Komposit sind im Frontzahnbereich üblich. Diese zahnfarbenen Füllungen werden aus ästhetischen Gründen zunehmend auch im Seitenzahnbereich gewünscht. Hier muss der Zahnarzt abwägen, ob sich Komposit für die Größe der Füllung überhaupt eignet.
Eine Kompositfüllung ist gegenüber Amalgam zeit- und materialaufwändiger und deshalb teurer. Eventuell müssen Sie einen Eigenanteil übernehmen. Darüber informiert Sie Ihr Zahnarzt.
Übrigens: Das Material kann bei der Verarbeitung schrumpfen und es können sich Randspalten bilden, in denen erneut Karies entstehen kann. Rät der Zahnarzt von Komposit ab, ist Amalgam die Alternative.
Einlagefüllungen (Inlays)
Einlagefüllungen werden auch als Inlays bezeichnet. Diese bestehen aus Gold und Keramik und werden im Labor gefertigt.
Inlays kosten aufgrund des hochwertigen Materials und des zeitlichen Aufwandes das Vielfache einer vergleichbaren Amalgamfüllung. Entscheiden Sie sich dennoch für ein Inlay, rechnet Ihr Zahnarzt die Kosten einer vergleichbaren Amalgamfüllung über Ihre TK -Versichertenkarte ab. Die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Das Honorar bemisst sich nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ. Über die genaue Höhe bestimmt der so genannte "Steigerungsfaktor", der sich je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistungen bemisst. In der Regel darf eine Gebühr jedoch nur zwischen dem einfachen und dem 2,3-fachen Satz bemessen werden. Ein höherer Steigerungsfaktor ist nur zulässig, wenn die Behandlung besonders schwierig oder zeitaufwändig ist. Liegt der Steigerungsfaktor zum Beispiel beim 3,5-fachen Satz, sollten Sie sich dies von Ihrem Zahnarzt erläutern lassen.
Neue Materialien
Auch die Zahnheilkunde entwickelt sich weiter. Laufend kommen neue Füllungsvarianten auf den Markt. Für die Auswahl des Materials ist letztlich Ihr Zahnarzt verantwortlich. Es ist ratsam, sich von ihm beraten zu lassen. Anfallende Mehrkosten tragen Sie auch für Füllungen selbst, für die Sie sich aus ästhetischen Gründen, außerhalb der vertraglichen Regelung, entscheiden.
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erstellt am 09.12.08; zuletzt aktualisiert am 03.02.11
Quelle: TK

