Funktionstraining soll dazu beitragen, das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
Beim Funktionstraining wird insbesondere Krankengymnastik und Ergotherapie
gezielt auf spezielle Körperpartien eingesetzt. Zum Beispiel auf Muskeln und Gelenke der von der Behinderung Betroffenen.
Die bewegungstherapeutischen Übungen werden als Gruppenbehandlung unter fachkundiger Anleitung und Überwachung vor allem durch Krankengymnasten im Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen durchgeführt. Dabei sollen Ärzte beratend zur Verfügung stehen.
Zum Funktionstraining zählen allerdings keine Übungen, die ausschließlich dazu dienen, das allgemeine Wohlbefinden des von der Behinderung Betroffenen zu verbessern. Funktionstraining soll ebenso die Selbsthilfe und Eigenverantwortung der Betroffenen für ihre Gesundheit und die Motivation zum angemessenen Bewegungstraining stärken.
Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere Trockengymnastik und Wassergymnastik.
Ausführliche Informationen zum Rehasport und Funktionstraining erhalten Sie unter folgendem Link:
erstellt am 20.10.03; zuletzt aktualisiert am 29.03.11
Quelle: TK