Wenn Ihr Kind krank wird und Sie als Mutter oder Vater nicht zur Arbeit gehen können, damit Ihr Kind zu Hause versorgt ist, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
Das gilt dann, wenn Sie in dieser Zeit kein Entgelt erhalten und Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Ausführliche Informationen zum Kinderpflege-Krankengeld erhalten Sie unter folgendem Link:
Autor: , erstellt am 19.01.07; zuletzt aktualisiert am 12.12.11
Quelle: TK