Sie sind krank und können deshalb nicht arbeiten? Dann zahlt Ihr Arbeitgeber zuerst Ihr Gehalt weiter und danach die TK Krankengeld.
Diese wichtige Leistung können Sie bis zu 78 Wochen je Krankheitsfall erhalten. Auch Ihr bestehender Schutz in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleibt in dieser Zeit erhalten, weil weiter Beiträge gezahlt werden.
Ausführliche Informationen zum Krankengeld erhalten Sie unter folgendem Link:
erstellt am 30.01.07; zuletzt aktualisiert am 26.02.09
Quelle: TK