Haushaltshilfe - so unterstützt Sie die TK.

Auch bei der Haushaltshilfe bietet die TK mehr als das gesetzlich Vorgeschriebene. Davon profitieren Familien mit kleineren Kindern genauso wie Singles oder Eltern größerer Kinder.

Wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, hilft Ihnen die TK. Kinderbetreuung, Einkaufen, Kochen und Wohnungsputz: Lebt niemand sonst in Ihrem Haushalt, der die anfallenden Arbeiten übernehmen kann, unterstützt die TK Sie und sorgt für eine kompetente Haushaltshilfe - immer dann, wenn sie auch die Kosten der Behandlung übernimmt.

 

Haushaltshilfe für Eltern mit Kindern

Sie müssen zu Hause Kinder versorgen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, oder ein behindertes Kind, das Hilfe benötigt, und haben niemanden in Ihrem Haushalt, der für Sie einspringen kann? Dann erhalten Sie eine Hilfe für Zuhause,

 

  • wenn Sie aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst weiterzuführen,
  • wenn Sie ins Krankenhaus müssen,
  • wenn Sie Ihr TK-versichertes Kind aus medizinisch notwendigen Gründen zum Arzt oder ins Krankenhaus begleiten müssen oder
  • wenn Sie ambulant behandelt werden müssen.

 

Auch für Singles

Auch wer kein kleines oder behindertes Kind zu versorgen hat, profitiert von dieser Leistung, wenn er so krank ist, dass er seinen Haushalt vorübergehend nicht versorgen kann, und niemand sonst im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann. Die TK übernimmt in diesem Fall die Kosten für eine kurzzeitige Haushaltshilfe, wenn dadurch ein stationärer Klinikaufenthalt vermieden werden kann.

 

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung

Haben Sie normale Schwangerschaftsbeschwerden oder entbinden ambulant, beteiligt sich die TK in begründeten Fällen ebenfalls an den Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Personen den Haushalt nicht weiterführen können - auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

 

Antrag notwendig

Eine Haushaltshilfe müssen Sie vorher beantragen. Ihr Arzt sollte angeben, warum in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen. Die Bescheinigung reichen Sie bitte im Original bei der TK ein. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre TK vor Ort.

 

 

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