Untermenü

Leistungen A - Z

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk.de . > Leistungen & Services . > Leistungen A - Z . > Leistungen: H . > Hilfen für Seh- und Hörbehinderte

Inhaltsbereich

Straßenschild Vorsicht

Serviceangebote für Seh- und Hörbehinderte

Artikel vorlesen
 

Mit einer Seh- oder Hörbehinderung stehen Sie im Alltag oftmals schwierigen Situationen gegenüber. Die TK unterstützt Sie mit den unterschiedlichsten Serviceangeboten.

Die TK setzt sich seit jeher für den Abbau von Diskriminierungen behinderter Menschen ein. Für seh- und hörbehinderte Versicherte bietet die TK diverse kostenlose Dienstleistungen an, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

 

  • Sie können sich, wenn Sie vorher Kontakt zu Ihrer Kundenberatung aufnehmen, Schriftwechsel und Dokumente les- oder auch hörbar machen lassen, zum Beispiel durch die Brailleschrift.
  • Als hörbehinderte/-r Versicherte/-r erhalten Sie bei Bedarf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere geeignete Helfer.

 

Diese Services können Sie in Anspruch nehmen bei

 

  • persönlichen Beratungen, zum Beispiel über versicherungsrechtliche Fragen oder Sozialleistungsansprüche durch die TK;
  • Anträgen, beispielsweise auf Leistungen aus der Krankenversicherung bei der TK;
  • Widerspruchs- und Klageverfahren im Sozialversicherungsrecht;
  • Beginn und im Laufe von Behandlungen, um leichter mit dem Arzt zu kommunizieren.

 

Serviceangebote für Sehbehinderte

Folgende Möglichkeiten bietet Ihnen die TK an:

 

  • Briefe oder andere Dokumente können in Brailleschrift erstellt werden.
  • Dokumente können durch größere Schrifttypen für Sie besser lesbar gemacht werden.
  • Texte oder Dokumentation können auf Tonträgern vorgelesen werden.

 

Tipp: Dokumente, die Sie von der TK per E-Mail bekommen, können Sie sich elektronisch vorlesen lassen. Dazu muss Ihr Computer entsprechend ausgerüstet sein.

 

Serviceangebote für Hörbehinderte

Sollten Sie einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer TK auf. Hier erhalten Sie Anschriften geeigneter Dolmetscher in Ihrer Nähe. Sie können sich aber auch auf der Internetseite des Gehörlosenbundes informieren.

 

Die TK möchte Ihren persönlichen Wünschen gerecht werden. Daher bietet sie Ihnen auch die Unterstützung anderer Helfer wie zum Beispiel eines Schriftdolmetschers an. Sprechen Sie mit Ihrer TK vor Ort über Ihre individuellen Wünsche.

 

Welche Kosten übernimmt die TK?

Gebärdendolmetscher erhalten die Kosten, die vertraglich mit ihnen vereinbart wurden. Derzeit sind das bis zu 27,50 Euro je angefangener halber Stunde. Die Fahrkosten werden gesondert erstattet.

 

Kosten können auch für Freunde oder Verwandte übernommen werden, wenn diese entsprechend qualifiziert sind. Sie können Kosten bis zur Höhe der vertraglichen Sätze für Gebärdendolmetscher erhalten. Neben den Fahrkosten kann die TK hier auch den Verdienstausfall erstatten. Dazu wird ein entsprechender Nachweis benötigt.

erstellt am 13.12.06; zuletzt aktualisiert am 26.04.11

Quelle: TK

 
 
 

Impressum und Hilfe