Gesunde und gerade Zähne sind nicht nur schön, sondern bieten auch Schutz vor Karies. Achten Sie deshalb bei Ihrem Kind schon während des Wechsels von Milchzähnen zum bleibenden Gebiss auf Abweichungen von der normalen Entwicklung.
Dabei hilft Ihnen die TK: Ab einem Alter von sechs Jahren können Sie Ihr Kind einmal in jedem Kalenderhalbjahr vorsorglich und kostenfrei vom Zahnarzt untersuchen lassen. Fehlentwicklungen können so frühzeitig erkannt und mit der Überweisung zum Kieferorthopäden rechtzeitig behandelt werden.
Die TK übernimmt die Kosten
Zahnfehlstellungen sind sehr individuell. Anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, stellt Ihr Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Hierzu gibt es fünf verschiedene Schweregrade. Ab KIG drei darf die TK Kosten für die kieferorthopädische Behandlung übernehmen.
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erstellt am 24.04.03; zuletzt aktualisiert am 03.02.11
Quelle: TK

