Wenn das Lesen schon nach kurzer Zeit anstrengt, sollten Sie vom Augenarzt überprüfen lassen, ob Sie eine Brille oder Kontaktlinsen brauchen.
Stellt der Arzt bei Ihnen eine Fehlsichtigkeit fest, wird er Ihnen entsprechende Hilfsmittel verordnen.
Unter welchen Voraussetzungen darf die TK Leistungen übernehmen?
Wenn Sie Ihre Sehschärfe beim Augenarzt bestimmen lassen oder geprüft wird, ob eine Sehhilfe notwendig ist, muss der Arzt dies direkt mit der TK abrechnen. Das gilt auch, wenn die Voraussetzungen für eine Sehhilfe nicht erfüllt sind.
Die TK übernimmt die Kosten für Brillengläser, wenn Sie unter 18 Jahre alt und fehlsichtig sind. Ab 18 Jahren werden die Kosten gezahlt, wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind.
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Liegen diese Voraussetzungen vor und sind aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen notwendig, übernimmt die TK im Ausnahmefall auch hierfür die Kosten. Ob die Kontaktlinsen medizinisch notwendig sind, stellt Ihr Augenarzt fest.
Was ist eine schwere Sehbeeinträchtigung?
Eine schwere Sehbeeinträchtigung liegt vor, wenn das bessere Auge trotz Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30 Prozent Sehleistung erbringt. Schon beim Lesen normaler Texte werden dann oft vergrößernde Sehhilfen benötigt. Das sind zum Beispiel Leselupen, Lupenbrillen oder Bildschirmlesegeräte.
Die augenärztliche Verordnung
Damit die TK Sehhilfen bezahlen kann, muss der Augenarzt diese verordnen. Jugendliche ab 15 Jahre können bis zu ihrem 18. Geburtstag Brillengläser direkt vom Augenoptiker beziehen. Auch wenn Ihr Kind unter 14 Jahren innerhalb von drei Monaten einen Ersatz für seine neue Brille benötigt - weil diese zum Beispiel beschädigt oder verloren wurde -, können Sie direkt zum Optiker gehen. Sie brauchen erst wieder eine ärztliche Verordnung, wenn sich die Fehlsichtigkeit Ihres Kindes geändert hat.
Wie hoch sind die Kosten, die die TK übernimmt?
Die TK bezahlt die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe der bundesweit vereinbarten Festbeträge. Aufgrund gesetzlicher Regelungen darf die TK für Brillengestelle und Kontaktlinsen-Pflegemittel keine Kosten übernehmen.
Benötigen Sie für Ihre Zusatzversicherung auf Ihrer Rechnung eine Bestätigung, hilft Ihnen gern Ihre TK vor Ort.
Arbeitsplatzbrillen und Bildschirmbrillen
Sofern Sie eine besondere Brille für Ihren Arbeitsplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Die TK darf sich an diesen Kosten nicht beteiligen.
erstellt am 22.09.08; zuletzt aktualisiert am 01.09.11
Quelle: TK