Durch die Vereinbarungen sind Ärzte, Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen und Physiotherapeuten verpflichtet, die einzelnen Therapieschritte aufeinander abzustimmen.
Die oft starre Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich wird hierdurch überwunden und Ihre Behandlung effizienter.
Ausführliche Informationen zur koordinierten Behandlung erhalten Sie unter folgendem Link:
erstellt am 04.02.09; zuletzt aktualisiert am 19.08.11
Quelle: TK