Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?

Alle TK-Versicherten können sich für die Kostenerstattung anstelle der Abrechnung über die TK-Gesundheitskarte entscheiden. Sie müssen die TK nur darüber informieren, bevor Sie eine Leistung beanspruchen.

 

Sie können die Kostenerstattung für alle Leistungen wählen oder auf einen oder mehrere der folgenden Leistungsbereiche beschränken:

 

  • ambulante ärztliche Versorgung mit psychotherapeutischer Behandlung

  • ambulante zahnärztliche Versorgung mit kieferorthopädischer Behandlung und Zahnersatz

  • stationäre Versorgung

  • ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Leistungen wie beispielsweise Arzneimittel und Heilmittel

     

Wählen Sie die Kostenerstattung, sind Sie daran mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Der Zeitraum beginnt frühestens mit dem Tag, an dem die TK erfährt, dass Sie sich für die Kostenerstattung entschieden haben.

 

Zu welchen Ärzten und Therapeuten kann ich gehen?

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern. Dies sind zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und Krankengymnasten, die berechtigt sind, über die TK-Gesundheitskarte abzurechnen.

 

Andere Ärzte oder Therapeuten dürfen Sie nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der TK aufsuchen. Bitte wenden Sie sich vor Beginn der Behandlung an Ihre TK-Geschäftsstelle.

 

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