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Ärztin im Krankenhaus

Krankenhausbehandlung

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Krankenhausbehandlung ist die medizinische Versorgung und Pflege wegen unterschiedlichster Krankheiten in einer Klinik.

Normalerweise werden Sie vollstationär in ein Krankenhaus aufgenommen. Sie können dort auch teilstationär, vorstationär, nachstationär oder ambulant behandelt werden.

 

Sie erhalten im Krankenhaus alle modernen und hochwertigen Behandlungen. Dies gilt insbesondere für Krankenhäuser, die für die Behandlung von Versicherten gesetzlicher Krankenkassen zugelassen sind - sogenannte Vertragskrankenhäuser.

 

Als TK-Versicherter haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, eine Privatklinik (Nicht-Vertragskrankenhaus) zu wählen. In diesem Fall übernehmen wir Kosten in der Höhe, wie sie in einem vergleichbaren Vertragskrankenhaus entstanden wären. Voraussetzung dieser besonderen TK-Leistung ist, dass Sie diese Behandlung vorher bei uns beantragen und wir zugestimmt haben.

 

Die TK hilft gern bei der Suche nach einem Krankenhaus

Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen ein geeignetes und in der Nähe Ihres Wohnortes liegendes Krankenhaus vorschlagen. Möchten Sie gern in einer anderen Klinik aufgenommen werden, die weiter entfernt liegt, lassen Sie sich bitte vorher von uns beraten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich in einem Nicht-Vertragskrankenhaus behandeln lassen möchten.

 

TK-Klinikführer

Wenn Sie sich über die Leistungen eines bestimmten Krankenhauses informieren möchten, stehen Ihnen mit dem TK-Klinikführer weitere Informationen zur Verfügung.

erstellt am 16.05.07; zuletzt aktualisiert am 18.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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