Krankengeld können Sie wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren bekommen.
Die 78 Wochen beginnen mit dem Tag, an dem der Arzt Sie erstmals wegen einer Krankheit krankgeschrieben hat. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das nicht die Zahlung von Krankengeld.
Welche Zeiten werden auf die Höchstbezugsdauer angerechnet?
Die 78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer für Krankengeld. Darauf werden alle Zeiten angerechnet,
- in denen Sie wegen derselben oder einer hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen oder
- in denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen oder weil Sie während einer Rehabiliation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten.
Wann bekommen Sie wieder Krankengeld?
Haben Sie wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie deswegen erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn Sie erneut arbeitsunfähig erkranken.
- In der Zwischenzeit dürfen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein.
- Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.
Für Teilnehmer am TK-Tarif Krankengeld richtet sich die Dauer des Krankengeldes nach ihrem abgeschlossenen Tarif.
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erstellt am 30.01.07; zuletzt aktualisiert am 09.12.11
Quelle: TK