Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und arbeitsunfähig erkrankt sind, können Sie auch Krankengeld bekommen.
Grundsätzlich beginnt Ihr Anspruch auf Krankengeld ab dem Tag, an dem Ihr Arzt Sie arbeitsunfähig geschrieben hat, oder ab dem Tag, an dem Sie stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wurden.
Wenn Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld I arbeitsunfähig sind, bekommen Sie zunächst bis zu sechs Wochen lang weiter die Leistungen von der Agentur für Arbeit. In dieser Zeit ruht Ihr Krankengeldanspruch. Danach können Sie von der TK Krankengeld erhalten.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, erhalten Sie dieses weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. Ein gesondertes Krankengeld gibt es in diesem Fall nicht.
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erstellt am 31.01.07; zuletzt aktualisiert am 09.12.11
Quelle: TK

