Wer eine Rente erhält, bekommt in der Regel kein Krankengeld. Aber es gibt Ausnahmen.
Das Krankengeld ist eine Ersatzleistung für Arbeitsentgelt, das Ihnen während der Krankheit entgeht. Erhalten Sie eine Rente, entfällt Ihr Anspruch auf Krankengeld teilweise oder ganz.
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Auch ausländische Renten zählen
Renten aus Deutschland und vergleichbare Renten von einem ausländischen Rentenversicherungsträger oder einer staatlichen Stelle im Ausland werden dabei gleich behandelt. Dies gilt auch bei Bezug von mit der Rente vergleichbaren Leistungen. Dazu zählen zum Beispiel Leistungen aus öffentlich-rechtlichen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie der Architekten- und Ärztekammer oder dem Versorgungswerk.
Gekürztes Krankengeld
Erhalten Sie eine Teilrente, zum Beispiel wegen teilweiser Erwerbsminderung, können Sie noch Krankengeld erhalten. Es reduziert sich allerdings um den Betrag dieser Rente. Das ist vor allem bei folgenden Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall:
- Teilrente wegen Alters,
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,
- Rente wegen Berufsunfähigkeit.
Kein Krankengeld
Kein Krankengeld erhalten Sie, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen:
- Vollrente wegen Alters,
- Rente wegen voller Erwerbsminderung,
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
- Ruhegehalt.
In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.
erstellt am 30.01.07; zuletzt aktualisiert am 09.12.11
Quelle: TK