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Mann löst Tablette auf

Krankengeld für Künstler und Publizisten

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Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen. Mit dem TK-Tarif Krankengeld für Künstler und Publizisten auch schon früher.

Sind Sie als Künstler/in oder Publizist/in bei der Künstlersozialkasse versichert? Dann können Sie Krankengeld ab der siebten Woche erhalten, nachdem Ihr Arzt Sie arbeitsunfähig krank geschrieben hat oder nachdem Sie stationär in eine Klinik aufgenommen wurden. Also ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

 

Vorsorge treffen

Wer bereits vor dem 43. Tag Krankengeld erhalten will, kann bei der TK den TK-Tarif Krankengeld "Künstler und Publizisten" abschließen. Die Höhe des Krankengelds richtet sich dann nach diesem Tarif.

 

So hoch ist Ihr Krankengeld ab dem 43. Tag

Ab dem 43. Tag beträgt Ihr Krankengeld bis zu 89,25 Euro kalendertäglich (Wert 2012). Die TK berechnet es aus dem beitragspflichtigen Arbeitseinkommen, das Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten erhalten haben, bevor Sie arbeitsunfähig wurden oder in die Klinik kamen. Dazu setzt sich die TK mit Ihrer Künstlersozialkasse in Verbindung und erfragt die Höhe dieses Arbeitseinkommens. Sie brauchen es also nicht gesondert nachzuweisen.

 

Ihr tägliches Krankengeld ist so hoch wie 70 Prozent Ihres täglichen Arbeitseinkommens.

 

So wird Ihr tägliches Arbeitseinkommen berechnet

Die TK teilt Ihr beitragspflichtiges Arbeitseinkommen durch 360 Tage. Tage, an denen Sie nicht pflichtversichert in der Künstlersozialversicherung waren, werden davon abgezogen. Ebenso Tage, an denen Sie Mutterschafts- oder Krankengeld erhalten haben.

 

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erstellt am 30.01.07; zuletzt aktualisiert am 01.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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