Wenn Sie durch Ihre Krankheit keinen Einkommensverlust haben, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen noch Ihr Gehalt weiterzahlt, oder wenn Sie eine Entgeltersatzleistung erhalten, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld.
Krankengeld soll das Einkommen ersetzen, das Ihnen wegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit entgeht. Es gibt aber auch noch andere gesetzliche Leistungen, die das Arbeitsentgelt ersetzen sollen: die Entgeltersatzleistungen. Sie sind vorrangig vor dem Krankengeld. Erhalten Sie also eine solche Entgeltersatzleistung, bekommen Sie in dieser Zeit kein Krankengeld.
Entgeltersatzleistungen sind zum Beispiel
- Mutterschaftsgeld,
- Verletztengeld,
- Arbeitslosengeld,
- Versorgungskrankengeld,
- Übergangsgeld,
- Kurzarbeitergeld,
Der Krankengeldanspruch ruht auch,
- wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit der Kasse nicht spätestens innerhalb einer Woche gemeldet haben oder
- wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Urlaubsreise ohne vorherige Zustimmung der TK antreten.
Sie haben einen TK-Tarif Krankengeld gewählt? Dann gelten für Sie die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Tarifs.
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erstellt am 30.01.07; zuletzt aktualisiert am 09.12.11
Quelle: TK
