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Voraussetzungen für eine Kur

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Generell ist eine Kur nur möglich, wenn Sie schon alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft haben. Das heißt: Ihr Arzt hat Sie vor Ort behandelt und alle erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnet.

Eine Voraussetzung ist, dass Sie bereits zu Hause für Ihre Gesundheit aktiv sind, zum Beispiel mit Sport und gesunder Ernährung. Sie müssen auch bereits von einem Facharzt gegen Ihre spezielle Erkrankung behandelt worden sein.

 

Je nach Kurform gibt es außerdem noch besondere Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Dazu zählt unter anderem, wann Sie Ihre letzte Kur gemacht haben. Je nach Kurart gibt es feste Zeiträume, von denen nur abgewichen werden kann, wenn es im Einzelfall aus medizinischen Gründen dringend notwendig ist. Lesen Sie im Folgenden mehr zu den besonderen Voraussetzungen der verschiedenen Kurformen.

 

Ambulante Vorsorgekur

Die ambulante Vorsorgekur findet nicht an Ihrem Wohnort statt, sondern an einem anerkannten Kurort. Die Therapiemöglichkeiten vor Ort müssen ausgeschöpft und der Wechsel des Ortes muss aus medizinischer Sicht notwendig sein. Außerdem muss Ihre letzte ambulante Kur mindestens drei Jahre zurückliegen.

 

Ambulante Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation machen Sie in der Nähe Ihres Wohnorts. Sie bleiben also zu Hause wohnen, und nach der Behandlung kehren Sie dorthin zurück.

 

Die Voraussetzungen sind daher:

 

  • Die ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort müssen ausgeschöpft sein.
  • Sie können ein für Ihre Krankheit zugelassenes Reha-Zentrum von Ihrem Wohnort aus mit einer zumutbaren Fahrtzeit erreichen.
  • Während der Rehabilitation müssen Sie nicht ständig von einem Arzt überwacht werden.
  • Sie sind nicht pflegebedürftig.
  • Außerhalb der Rehabilitationszeiten versorgt Sie Ihr Hausarzt.
  • Sie sind zu Hause gut versorgt.
  • Sie benötigen keinen Abstand zu Ihrem sozialen Umfeld.

 

Wenn nötig, können Sie eine ambulante Rehabilitation in der Regel alle vier Jahre machen.

 

Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur

Eine stationäre Kur ist dann möglich, wenn alle ambulanten Maßnahmen - auch die ambulante Kur - nicht ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt oder in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Oder wenn Sie umfassende ärztliche Betreuung benötigen.

 

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, entscheidet die TK im Einzelfall, ob für Sie eine stationäre Kur möglich ist. Sie berücksichtigt dabei wirtschaftliche Gesichtspunkte und, wenn möglich, auch Ihre Wünsche.

 

Wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie eine stationäre Kur alle vier Jahre machen. Das gilt auch für die Mutter- oder Vater-Kind-Kur.

 

Was Sie bedenken sollten

Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten erhalten sollen, bietet der jeweilige Rentenversicherungsträger an. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie bei Ihrer TK vor Ort.

 

Mutter- oder Vater-Kind-Kur

Eine Mutter-Vater-Kind-Kur kann für Sie infrage kommen, wenn Sie kurbedürftig sind und

 

  • erhebliche Probleme haben, Ihre Kinder zu erziehen und zu versorgen oder
  • familiär stark belastet oder in einer Trennungssituation sind oder
  • extrem psychisch belastet sind, zum Beispiel durch Burnout-Syndrom, oder
  • pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder Angehörige versorgen.

erstellt am 26.02.09; zuletzt aktualisiert am 06.09.11

Quelle: TK

 
 
 

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