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Schwangere Frau mit Mann

Mutterschaftsgeld

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Als beschäftigte werdende Mutter sind Sie bei der TK nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell gut abgesichert: mit dem Mutterschaftsgeld der TK. Sie erhalten es während der gesetzlichen Mutterschutzfrist.

Wenn der Bauch immer dicker wird und der Geburtstermin näher und näher rückt, wird die Arbeit beschwerlicher. Der Gesetzgeber hat deshalb für beschäftigte werdende Mütter eine Schutzfrist eingerichtet. Während dieser Frist brauchen Sie in der Zeit vor der Geburt nicht arbeiten, nach der Geburt dürfen Sie es nicht.

 

Von der TK erhalten Sie während der Schutzfrist das Mutterschaftsgeld. Es ergänzt die Zahlungen Ihres Arbeitgebers, den sogenannten Arbeitgeber-Zuschuss. Sind Sie selbstständig, als Künstlerin oder als Publizistin tätig, sichert das Mutterschaftsgeld der TK Sie umfassend finanziell ab. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, können Sie von der TK Mutterschaftsgeld bekommen.

erstellt am 03.04.06; zuletzt aktualisiert am 17.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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