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Eine Frau bekommt eine osteopathische Behandlung

Osteopathische Behandlung 

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Immer mehr Menschen vertrauen heute auf die Wirksamkeit von Alternativmedizin, da diese allgemein als besser verträglich gilt und mit weniger Nebenwirkungen verbunden ist.

Die Osteopathie umfasst die manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Als sanfte und ganzheitliche Heilmethode verzichtet sie auf Apparate, Spritzen und Medikamente.

 

Die Therapie stellt den Abbau von Blockaden und die Wiederherstellung des Gleichgewichts aller Körpersysteme in den Mittelpunkt. Sie richtet sich nicht auf die Behandlung der eigentlichen Krankheitssymptome. Die Selbstheilungskräfte des Patienten spielen dabei eine zentrale Rolle.

 

Osteopathie als TK-Leistung

Die TK eröffnet ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

 

Der Anspruch setzt voraus, dass

 

  • die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.

  • die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

 

Leistungsumfang

Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.

 

Abrechnung

Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten.

 

Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der TK ein.

 

Die TK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

 

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erstellt am 07.12.11; zuletzt aktualisiert am 10.05.12

Quelle: TK

 
 
 

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