Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Wer sich zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst pflegen lässt, kann die Kosten ganz oder zum Teil über die TK-Pflegeversicherung abdecken. Der Gesetzgeber nennt diese Leistung die Pflegesachleistung. Demente Pflegebedürftige erhalten seit Anfang 2013 höhere Leistungen als bisher.
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, kommen die Pflegekräfte zu Ihnen nach Hause. Sie helfen Ihnen zum Beispiel bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder beim Essen und Trinken. Sie übernehmen Arbeiten im Haushalt, etwa das Wäschewaschen und Putzen. Bei Bedarf unterstützen sie Sie auch bei Ihren Hobbys, begleiten Sie zu Besuchen bei Freunden oder Verwandten oder spielen mit Ihnen Spiele.
Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen in der Regel direkt mit der TK-Pflegeversicherung ab. Weil Sie die Leistungen nicht in Form von Geld, sondern in Form der Pflege erhalten, werden sie auch "Pflegesachleistungen" genannt.
Monatliche Höchstbeträge
Die TK-Pflegeversicherung trägt die Kosten für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Dieser maximale Betrag ist wie beim Pflegegeld abhängig von der Pflegestufe, er ist aber höher als beim Pflegegeld. Ab der Pflegestufe 3 ist er ebenso hoch wie der Zuschuss für die Pflege in einem Heim.
Für Pflegebedürftige, die sich zum Beispiel wegen einer Demenz oder einer geistig-seelischen Störung im Alltag nicht mehr zurechtfinden, gibt es in den Pflegestufen 1 und 2 höhere Beträge. Für solche Versicherte übernimmt die TK die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst auch dann, wenn sie noch nicht in eine der drei Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft wurden. Man spricht von der Pflegestufe 0.
Die Höchstbeträge pro Monat für die Pflegesachleistung sind
- bis zu 225 Euro in der Pflegestufe 0
- bis zu 450 Euro in der Pflegestufe 1 (erhöht 665 Euro),
- bis zu 1.100 Euro in der Pflegestufe 2 (erhöht 1.250 Euro),
- bis zu 1.550 Euro in der Pflegestufe 3 und
- bis zu 1.918 Euro bei Härtefällen mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand.*
Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren
Bleibt nach dem Einsatz eines Pflegedienstes von Ihrem persönlichen Höchstbetrag etwas übrig, können Sie anteilig auch noch Pflegegeld erhalten. Das ist dann möglich, wenn Sie außer vom ambulanten Pflegedienst beispielsweise auch ehrenamtlich durch Angehörige oder Freunde gepflegt werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Link "Kombinationsleistungen".
* Von einem Härtefall spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger so schwer erkrankt ist, dass er regelmäßig rund um die Uhr durch mehrere Pflegekräfte gleichzeitig gepflegt werden muss, zum Beispiel nach einem schweren Schlaganfall.