Untermenü

Leistungen A - Z

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk.de . > Leistungen & Services . > Leistungen A - Z . > Leistungen: PQ . > Pflegesachleistung

Inhaltsbereich

Blutdruckmessgerät

Pflegesachleistung

Artikel vorlesen
 

Der Pflegebedürftige möchte zu Hause sein und wird aus diesem Grund von einem zugelassenen Pflegedienst betreut? Die Pflegesachleistung macht’s möglich.

Geeignete Pflegekräfte übernehmen die erforderliche Grundpflege - beispielsweise die Körperpflege, Hilfe beim Essen und Trinken oder beim An- und Auskleiden - und notwendige hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie etwa die Wohnungsreinigung oder das Wäschewaschen.

 

Die Vergütung wird zwischen den Pflegekassen und den Trägern des Pflegedienstes vereinbart. Der Pflegedienst kann mit der TK-Pflegeversicherung pro Kalendermonat

 

  • in der Pflegestufe 1 bis zu 450 Euro,
  • in der Pflegestufe 2 bis zu 1.100 Euro und
  • in der Pflegestufe 3 bis zu 1.550 Euro

 

abrechnen.

 

In der Pflegestufe 3 können in sogenannten Härtefällen mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf bis zu 1.918 Euro je Kalendermonat berechnet werden.

 

Beispiel: Der Pflegebedürftige befindet sich im Endstadium einer Krebserkrankung oder hatte einen schweren Schlaganfall, weshalb er regelmäßig und rund um die Uhr durch mehrere Pflegekräfte zeitgleich gepflegt werden muss.

 

Ab dem Jahr 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre angepasst werden. Die Anpassung soll sich an der Preisentwicklung orientieren.

 

Entscheidet sich der Pflegebedürftige für einen Pflegedienst, mit dem keine Vergütung geregelt wurde, zahlt die TK-Pflegeversicherung bis zu 80 Prozent der Leistung der jeweiligen Pflegestufe.

 

Tipp für Pflegebedürftige: Die Pflegekraft kann so oft zu Ihnen nach Hause kommen, wie es nötig ist. Wählen Sie deshalb einen Pflegedienst, der Sie für den zur Verfügung stehenden Betrag möglichst individuell und umfassend pflegt.

 

Ist die Zahlung der Pflegesachleistung auch anteilig möglich?

Wird das zur Verfügung stehende Geld für den Einsatz des Pflegedienstes nicht vollständig ausgenutzt, wird anteiliges Pflegegeld gezahlt. Das ist immer dann möglich, wenn neben dem Pflegedienst die häusliche Pflege zusätzlich zum Beispiel Angehörige oder Freunde übernehmen.

 

erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 03.01.12

Quelle: TK-Pflegeversicherung

 
 
 

Impressum und Hilfe