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Phototherapeutische Keratektomie

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Bei der Phototherapeutischen Keratektomie (PTK) werden krankhafte Veränderungen der Hornhaut des Auges mit dem so genannten Excimer-Laser abgetragen.

Die Kosten für diese Behandlungsmethode werden von Ihrer TK übernommen.

 

Bei folgenden Indikationen kann der Augenarzt die Therapie direkt über die Versichertenkarte abrechnen:

 

  • rezidivierende Hornhauterosionen (wiederholt auftretende Hornhautabschürfungen)
  • oberflächliche Hornhautnarben (durch Verletzungen, Entzündungen oder sonstige Erkrankungen der Hornhaut)
  • Hornhautdystrophie (meist beidseitige Ein- oder Ablagerungen in oder auf der Hornhaut, in der Regel vererbt)
  • Hornhautdegeneration (nicht angeborene ein- oder beidseitige Hornhautveränderungen im Alter oder nach zum Beispiel Hornhautverletzungen)
  • oberflächliche Hornhautirregularitäten (weitere oberflächliche Hornhautveränderungen, außer Pterygium = Bindehautverdickung, die auf die Hornhaut überwächst)

erstellt am 30.10.06; zuletzt aktualisiert am 29.03.11

Quelle: TK

 
 
 

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