Bei der Phototherapeutischen Keratektomie (PTK) werden krankhafte Veränderungen der Hornhaut des Auges mit dem so genannten Excimer-Laser abgetragen.
Die Kosten für diese Behandlungsmethode werden von Ihrer TK übernommen.
Bei folgenden Indikationen kann der Augenarzt die Therapie direkt über die Versichertenkarte abrechnen:
- rezidivierende Hornhauterosionen (wiederholt auftretende Hornhautabschürfungen)
- oberflächliche Hornhautnarben (durch Verletzungen, Entzündungen oder sonstige Erkrankungen der Hornhaut)
- Hornhautdystrophie (meist beidseitige Ein- oder Ablagerungen in oder auf der Hornhaut, in der Regel vererbt)
- Hornhautdegeneration (nicht angeborene ein- oder beidseitige Hornhautveränderungen im Alter oder nach zum Beispiel Hornhautverletzungen)
- oberflächliche Hornhautirregularitäten (weitere oberflächliche Hornhautveränderungen, außer Pterygium = Bindehautverdickung, die auf die Hornhaut überwächst)
erstellt am 30.10.06; zuletzt aktualisiert am 29.03.11
Quelle: TK