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Praxisgebühr

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Seit dem 1. Januar 2004 gibt es sie: die Praxisgebühr. Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wann muss die Praxisgebühr gezahlt werden?

Besuchen Sie in einem Quartal das erste Mal einen

 

  • Arzt,
  • Psychotherapeuten oder
  • Zahnarzt,

 

so zahlen Sie an diesen jeweils eine Praxisgebühr von zehn Euro. Dies gilt auch, wenn Sie ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

 

Sie müssen grundsätzlich keine Praxisgebühr bezahlen bei

 

  • den jährlichen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt,
  • sämtlichen Vorsorge- und Früherkennungsterminen,
  • Schutzimpfungen.

 

Besuchen Sie innerhalb desselben Quartals den gleichen Arzt mehrfach oder einen anderen Arzt "auf Überweisung", fällt keine erneute Praxisgebühr an. 

 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind ohnehin von der Praxisgebühr befreit.

 

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erstellt am 28.01.09; zuletzt aktualisiert am 21.06.11

Quelle: TK

 
 
 

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