Seit dem 1. Januar 2004 gibt es sie: die Praxisgebühr. Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wann muss die Praxisgebühr gezahlt werden?
Besuchen Sie in einem Quartal das erste Mal einen
- Arzt,
- Psychotherapeuten oder
- Zahnarzt,
so zahlen Sie an diesen jeweils eine Praxisgebühr von zehn Euro. Dies gilt auch, wenn Sie ambulant im Krankenhaus behandelt werden.
Sie müssen grundsätzlich keine Praxisgebühr bezahlen bei
- den jährlichen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt,
- sämtlichen Vorsorge- und Früherkennungsterminen,
- Schutzimpfungen.
Besuchen Sie innerhalb desselben Quartals den gleichen Arzt mehrfach oder einen anderen Arzt "auf Überweisung", fällt keine erneute Praxisgebühr an.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind ohnehin von der Praxisgebühr befreit.
- Seite 1: Praxisgebühr
- Seite 2: Muss ich die Praxisgebühr auch dann zahlen, wenn ich meinen Arzt nur anrufe?
- Seite 3: Muss ich auch bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Praxisgebühr zahlen?
- Seite 4: Muss ich als schwerwiegend chronisch kranker Patient die Praxisgebühr zahlen?
- Seite 5: Erhalte ich die zehn Euro vom Arzt zurück, wenn ich eine Überweisung nachreiche?
- Seite 6: Was unterscheidet eine Gemeinschaftspraxis von einer Praxisgemeinschaft und was bedeutet dies für die Praxisgebühr?
- Seite 7: Muss ich die Praxisgebühr auch zahlen, wenn ich Kostenerstattung gewählt habe?
- Seite 8: Habe ich die Praxisgebühr auch bei kurärztlicher Behandlung zu zahlen?
- Seite 9: Wird die Praxisgebühr auch fällig, wenn ich den vertragsärztlichen Bereitschafts-/Notfalldienst in Anspruch nehmen muss?
- Seite 10: Was passiert, wenn eine Behandlung über das Quartal hinausgeht?
- Seite 11: Was ist, wenn ich nur ein Rezept, zum Beispiel für die Pille, abholen will?
- Seite 12: Wann ersetzt die Quittung eine Überweisung?
- Seite 13: Bei der Früherkennung muss ich als Patient die Praxisgebühr nicht zahlen. Was ist, wenn der Arzt mit mir nach der Früherkennungsuntersuchung über die Befunde spricht?
- Seite 14: Was ist, wenn zum Beispiel meine Frauenärztin während der Früherkennungsuntersuchung eine Behandlung vornimmt? Muss ich dann doch die zehn Euro zahlen?
- Seite 15: Werde ich nach Hause geschickt, wenn ich die Praxisgebühr nicht zahlen kann?
- Seite 16: Muss ich auch beim Zahnarzt eine Praxisgebühr zahlen?
erstellt am 28.01.09; zuletzt aktualisiert am 21.06.11
Quelle: TK

