Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen. Ein Arzt trifft diese Feststellung.
Medizinische Gründe
Für die Schwangere besteht Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes.
Kriminologische Gründe
Es sprechen dringende Gründe für die Annahme, dass die Schwangerschaft auf einer rechtswidrigen Tat nach §§ 176 bis 179 STGB (Strafgesetzbuch) beruht. Der Schwangerschaftsabbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen werden.
Höhe der Kostenübernahme
Wir übernehmen die vertraglich vereinbarten Kosten für den ambulanten oder stationären Eingriff in einer Einrichtung, in der auch eine notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist. Das kann sowohl die Arztpraxis als auch ein Krankenhaus sein.
erstellt am 06.05.03; zuletzt aktualisiert am 12.05.11
Quelle: TK