Sozialpädiatrische Leistungen umfassen Diagnostik und Therapie für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen oder anderen chronischen Schäden. Sie sind vor allem für solche Kinder und Jugendliche sinnvoll, die von niedergelassenen Ärzten, zum Beispiel dem Kinderarzt vor Ort, nicht ausreichend behandelt werden können.
Pädiatrie ist ein anderes Wort für Kinderheilkunde. Sozialpädiatrisch heißen diese Leistungen, weil sie in der Regel nicht von Ärzten, sondern vorwiegend von anderen Berufsgruppen erbracht werden: Zum Beispiel von speziell dafür ausgebildeten Diplompsychologen, Beschäftigungs- und Sprachtherapeuten, Heilpädagogen oder Sozialarbeitern. Fachleute nennen sie deshalb auch "nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen". Sie werden allerdings meist unter ärztlicher Leitung angeboten. Das ist auch eine Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann.
Wozu sozialpädiatrische Leistungen?
Sozialpädiatrische Leistungen sollen Schäden oder Störungen in der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Entwicklung des Kindes frühzeitig erkennen, verhindern, heilen oder ihre Auswirkungen mindern.
Sozialpädiatrische Zentren
Sozialpädiatrische Leistungen werden in sozialpädiatrischen Zentren erbracht. Das sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen in der Regel Kinderärzte, Diplompsychologen, Beschäftigungs- und Sprachtherapeuten, Heilpädagogen und Sozialarbeiter eng zusammenarbeiten.
Diagnostik und Therapie für Kinder mit Entwicklungsstörungen
Die Mitarbeiter des sozialpädiatrischen Zentrums untersuchen zunächst, ob, wie und warum Ihr Kind in seiner Entwicklung gestört ist. Dazu setzen sie zum Beispiel kindgerechte, spielerische Übungen und Tests ein, suchen aber auch das Gespräch mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen.
Nach der Diagnose entwickeln sie einen Behandlungsplan. Dann beginnt die eigentliche Behandlung. Sie kann Psychotherapie umfassen, aber auch zum Beispiel Krankengymnastik, Beschäftigungs- oder Sprachtherapie.
So erhalten Sie die sozialpädiatrische Leistungen für Ihr Kind
Wenn der behandelnde Kinderarzt es für medizinisch notwendig hält, dass Ihr Kind in einem sozialpädiatrischen Zentrum behandelt wird, stellt er dafür eine Überweisung aus. Der Kinderarzt muss allerdings ein Vertragsarzt sein, also eine Kassenzulassung haben.
Mit dieser Überweisung können Sie die Leistung in jedem zugelassenen sozialpädiatrischen Zentrum in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiter der TK beraten Sie gern, wie Sie ein solches Zentrum finden können.
Diese Kosten übernimmt die TK
Die TK übernimmt die Kosten für Maßnahmen, die für die Diagnostik und das Aufstellen eines Behandlungsplanes erforderlich sind. Die Vergütungen sind vertraglich mit den Leistungsanbietern geregelt und werden direkt mit der TK abgerechnet.
Die therapeutischen Angebote des sozialpädiatrischen Zentrums hingegen fallen in den Leistungsbereich der Sozialhilfeträger. Das betrifft zum Beispiel die heilpädagogischen, sozialen und psychosozialen Maßnahmen, die im Behandlungsplan festgelegt wurden. Meist werden auch diese Kosten direkt mit dem Sozialhilfeträger abgerechnet.
erstellt am 08.05.03; zuletzt aktualisiert am 29.03.11
Quelle: TK