Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Beiträge legt der Gesetzgeber fest. Derzeit liegt er bei 1,95 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Ihr Beitragssatz beträgt daher 2,2 Prozent.
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erstellt am 11.07.07; zuletzt aktualisiert am 03.01.12
Quelle: TK-Pflegeversicherung