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Krankenversicherungskarte

Die TK-Versichertenkarte

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Mit Ihrer persönlichen Krankenversichertenkarte erhalten Sie in Deutschland einfach und unbürokratisch ärztliche und zahnärztliche Behandlung - bei rund 200.000 Vertragsärzten und Zahnärzten.

Sie legen einfach in der Arztpraxis Ihre Krankenversichertenkarte vor und weisen sich damit als Versicherter der TK aus. Mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Karte bestätigen Sie, dass Sie oder Ihre Angehörigen bei der TK zu diesem Zeitpunkt versichert sind. Jugendliche, die mindestens 15 Jahre alt sind, können die Krankenversichertenkarte auch selbst unterschreiben.

 

Wann erhalten Sie Ihre TK-Versichertenkarte?

Sie erhalten erstmalig Ihre Karte, wenn Ihre Mitgliedschaft oder Familienversicherung beginnt. Sie wird Ihnen in einem gesonderten Anschreiben etwa zwei Wochen vor Versicherungsbeginn zugesandt. Die Krankenversichertenkarte ist vier Jahre gültig.

 

Übrigens: Die Versichertenkarte ermöglicht Ihnen den Zugang zu allen Leistungen Ihrer TK. Bewahren Sie diese bitte daher so sicher auf wie Ihre Scheckkarte.

 

Welche Daten enthält Ihre TK-Versichertenkarte?

Der Chip enthält alle auf der Karte sichtbaren Informationen sowie Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift. Krankheitsbezogene Daten werden nicht auf der Karte gespeichert.

 

  • Kasse: Die Nummer, das sogenannte Institutionskennzeichen, wird benötigt, damit Ihre Leistungen mit der TK abgerechnet werden können.
  • Versichertennummer: Ihre Versichertennummer ist Ihr persönliches Kennzeichen bei der TK.
  • Status: Ihr Versichertenstatus gibt darüber Auskunft, wie Sie versichert sind, zum Beispiel als Mitglied oder Familienangehöriger.
  • gültig bis: Das Datum gibt Auskunft über die Gültigkeitsdauer Ihrer Karte. Die Karte gilt bis zum letzten Tag des angegebenen Zeitpunktes (zum Beispiel "gültig bis" 1014 bedeutet 31. Oktober 2014).

     

Automatisch zugeschickt

Die Inhalte der Versichertenkarte sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine neue Versichertenkarte erhalten Sie daher zum Beispiel bei einer:

 

  • Namensänderung
  • Anschriftenänderung
  • Statusänderung (Beispiele: ein Familienversicherter wird selbst Mitglied, ein Arbeitnehmer wird versicherungspflichtiger Rentner)

 

Endet die Gültigkeit Ihrer Karte, senden wir Ihnen automatisch eine neue Karte zu. Diese erhalten Sie spätestens drei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit.

 

Wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Adresse online ändern, erhalten Sie nach etwa einer Woche automatisch eine neue Versichertenkarte. Wenn Sie Ihre Karte verlieren, Ihnen die Karte gestohlen wird oder diese defekt ist, können Sie ganz einfach eine neue Karte anfordern.

 

erstellt am 15.01.09; zuletzt aktualisiert am 29.11.11

Quelle: TK

 
 
 

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