Die TK übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen an allen Zähnen, wenn der erkrankte Zahn erhaltenswürdig ist.
Vor der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) muss der Zahnarzt zum Beispiel prüfen, ob
- der Backenzahn in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke steht oder ob
- durch die Behandlung verhindert wird, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird oder ob
- durch die Behandlung vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.
Ist eine dieser Fragen positiv beantwortet , kann die Wurzelbehandlung über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Aber auch andere Gründe können für die Erhaltung eines Molaren sprechen. Diese muss der Zahnarzt allein verantworten. Die letzte Konsequenz ist die Entfernung des Zahnes.
Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten darf der Zahnarzt nicht mit der TK abrechnen. Bei speziellen Behandlungstechniken schließt der Zahnarzt direkt mit dem Patienten eine schriftliche Vereinbarung.
| Medizin & Gesundheit |
|---|
| Zähne - Behandlungsmethoden |
erstellt am 13.07.10; zuletzt aktualisiert am 20.07.11
Quelle: TK