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Zahnbehandlung

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen

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Bei den Zahnvorsorgeuntersuchungen werden die Zähne eingehend untersucht, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten festzustellen.

Regelmäßige Vorsorge zahlt sich im übrigen aus: Können Sie in den letzten zehn Jahren vor der Versorgung mit Zahnersatz die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, erhöht sich Ihr Festzuschuss um 30 Prozent. Haben Sie diese zehn Jahre noch nicht erreicht, aber bereits in den letzten fünf Jahren die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent.

 

Als regelmäßig gilt mindestens eine Untersuchung im Kalenderjahr, dies gilt auch für Vollprothesenträger. Kinder ab dem sechsten Lebensjahr müssen bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres halbjährlich zur Vorsorgeuntersuchung. Nach Vollendung des zwölften Lebensjahres werden die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eingetragen. Es ist in jeder Zahnarztpraxis erhältlich.

 

Unabhängig von dieser Bonusregelung können Sie als TK-Versicherter die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sogar einmal im Kalenderhalbjahr über die Versichertenkarte vornehmen lassen. Dabei müssen zwischen den Untersuchungen mindestens vier Monate liegen.

 

Wenn der Zahnarzt ausschließlich diese Vorsorgeuntersuchung vornimmt, entfällt für TK-Versicherte die Praxisgebühr.

 

Häufig wird im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung auch Zahnstein entfernt. Diese Behandlung kann Ihr Zahnarzt einmal im Kalenderjahr mit der TK abrechnen.

erstellt am 08.04.05; zuletzt aktualisiert am 11.02.11

Quelle: TK

 
 
 

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