Wie viel Geld Sie für eine medizinische Leistung zuzahlen müssen, hängt auch von der Art dieser Leistung ab. Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Leistungsarten und die jeweilige Zuzahlungshöhe.
Wenn Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen wollen, können Sie sich alle gesetzlichen Zuzahlungen anrechnen lassen, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse entstehen - außer den Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz. Dort gilt eine andere Regelung. Lesen Sie darüber mehr unter dem Link "Unzumutbare Belastung bei Zahnersatz" am Ende der Seite.
| Leistungsart | Ihre Zuzahlung im Kalenderjahr |
|---|---|
| Ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung | "Praxisgebühr": zehn Euro pro Quartal je Arzt / Zahnarzt / Psychotherapeut. Ausnahmen: bei Überweisung innerhalb desselben Quartals, Schutzimpfungen, zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen. |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | Zehn Euro täglich für maximal 28 Tage. |
| Stationäre Vorsorgemaßnahmen, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Mütterkuren | Zehn Euro täglich für die gesamte Dauer; bei Anschlussrehabilitation zehn Euro täglich für maximal 28 Tage. |
Hilfsmittel wie zum Beispiel Einlagen, Gehhilfen, Rollstühle
| Zehn Prozent des Preises, der von der TK übernommen wird, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels, wenn diese unter fünf Euro liegen. Die Zuzahlung zu jedem zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel - wie Einmalwindeln - beträgt zehn Prozent je Packung, höchstens jedoch zehn Euro für den Monatsbedarf. |
| Arznei- und Verbandmittel | Zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. |
| Heilmittel wie zum Beispiel Massagen oder Krankengymnastik | Zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung. |
| Häusliche Krankenpflege | Zehn Prozent der Kosten, begrenzt auf 28 Tage sowie zehn Euro je Verordnung. |
| Soziotherapie | Zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro je Behandlungstag; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten der Therapie. |
| Haushaltshilfe | Zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro für jeden Tag, an dem Haushaltshilfe in Anspruch genommen wurde; allerdings nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand. |
Fahrkosten
| Zehn Prozent der Kosten pro Fahrt, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten pro Fahrt. |
| Versicherung & Tarife | Leistungen & Services |
|---|---|
| Befreiung von den Zuzahlungen | Unzumutbare Belastung bei Zahnersatz |
erstellt am 12.09.06; zuletzt aktualisiert am 11.01.12
Quelle: TK