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1 Euro Münzen in Rolle

Übersicht: Leistungen & Zuzahlungen

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Wie viel Geld Sie für eine medizinische Leistung zuzahlen müssen, hängt auch von der Art dieser Leistung ab. Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Leistungsarten und die jeweilige Zuzahlungshöhe.

Wenn Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen wollen, können Sie sich alle gesetzlichen Zuzahlungen anrechnen lassen, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse entstehen - außer den Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz. Dort gilt eine andere Regelung. Lesen Sie darüber mehr unter dem Link "Unzumutbare Belastung bei Zahnersatz" am Ende der Seite.

 

LeistungsartIhre Zuzahlung im Kalenderjahr
Ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung"Praxisgebühr": zehn Euro pro Quartal je Arzt / Zahnarzt / Psychotherapeut. Ausnahmen: bei Überweisung innerhalb desselben Quartals, Schutzimpfungen, zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen.
Stationäre KrankenhausbehandlungZehn Euro täglich für maximal 28 Tage.
Stationäre Vorsorgemaßnahmen, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, MütterkurenZehn Euro täglich für die gesamte Dauer; bei Anschlussrehabilitation zehn Euro täglich für maximal 28 Tage.

Hilfsmittel wie zum Beispiel Einlagen, Gehhilfen, Rollstühle

 

Zehn Prozent des Preises, der von der TK übernommen wird, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels, wenn diese unter fünf Euro liegen. Die Zuzahlung zu jedem zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel - wie Einmalwindeln - beträgt zehn Prozent je Packung, höchstens jedoch zehn Euro für den Monatsbedarf.
Arznei- und VerbandmittelZehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Heilmittel wie zum Beispiel Massagen oder KrankengymnastikZehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.
Häusliche KrankenpflegeZehn Prozent der Kosten, begrenzt auf 28 Tage sowie zehn Euro je Verordnung.
SoziotherapieZehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro je Behandlungstag; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten der Therapie.
HaushaltshilfeZehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro für jeden Tag, an dem Haushaltshilfe in Anspruch genommen wurde; allerdings nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand.

Fahrkosten

 

  • zur stationären Behandlung
  • für Rettungsfahrten ins Krankenhaus
  • für Krankenwagentransporte
  • zur ambulanten Behandlung (mit öffentlichen Verkehrsmitteln, PKW, Taxi nur noch in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung)
Zehn Prozent der Kosten pro Fahrt, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten pro Fahrt.

 

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Befreiung von den Zuzahlungen Unzumutbare Belastung bei Zahnersatz

erstellt am 12.09.06; zuletzt aktualisiert am 11.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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