Implantate
Sie haben sich gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt zum Einsetzen eines Implantats entschieden? Erfahren Sie hier, wie die Behandlung verläuft und was dazu nötig ist, damit Ihr Implantat später auch passgenau sitzt.
Was sind Implantate?
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, mit deren Hilfe Kronen, Brücken oder Prothesen befestigt werden. Dadurch ist es vielfach möglich, auf herausnehmbaren Zahnersatz zu verzichten oder Halt und Funktion von Prothesen zu verbessern.
Für die Implantate werden im Wesentlichen Glaskeramik, Aluminiumoxyd-Keramik und mit Titan beschichtete Metallkörper verwendet.
Die meisten Behandlungen werden im zweiphasigen Implantatverfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass sich nach der Implantation der künstlichen Zahnwurzel in den Kieferknochen zunächst eine Einheilphase von drei bis sechs Monaten anschließt. Erst danach wird der implantatgetragene Zahnersatz, die Suprakonstruktion, eingegliedert.
Regelmäßige Kontrolle ist wichtig
Auch nach Abschluss der eigentlichen Behandlung müssen Implantate regelmäßig vom Zahnarzt kontrolliert werden. Sie müssen auch sehr gut sauber gehalten werden.
Insgesamt ist die Implantatversorgung ein langwieriges und sehr aufwendiges Behandlungsverfahren, das darüber hinaus auch noch sehr teuer ist. Die TK darf daher auch nur in bestimmten Ausnahmefällen die Kosten übernehmen beziehungsweise bezuschussen. Dies gilt auch für Kontrolluntersuchungen und eventuell erforderliche Arzneien.
Wie verläuft die Behandlung?
Wenn Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für ein oder mehrere Implantate entschieden haben, müssen zunächst die übrigen Zähne, Zahnfleisch und Zahnbett - also das ganze "Drumherum" - in Ordnung gebracht werden. Es wäre nicht sinnvoll, ein teures Implantat zu setzen, wenn zum Beispiel durch eine Zahnfleischentzündung das Einheilen gefährdet würde.
Je stärker der Kieferknochen ist, desto besser hält das Implantat. Im Unterkiefer und im vorderen Bereich des Oberkiefers ist der Knochen eher dicht. Das Implantieren ist dort in der Regel kein Problem.
Problembereich Oberkiefer
Schwieriger sieht es im hinteren Bereich des Oberkiefers aus. Dort grenzt die Kieferhöhle an den Kieferkamm. Implantate würden in vielen Fällen durch den Kieferkamm bis in die Kieferhöhle reichen, was aus medizinischer Sicht sehr ungünstig ist.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, entnimmt der Arzt in einer Operation an einer anderen Stelle des Körpers Knochensplitter und fügt sie dort ein, wo das Implantat einmal eingesetzt werden soll. Er kann dafür auch künstlichen Knochenersatz verwenden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Implantate nicht stabil einwachsen. Nach diesem Eingriff müssen Kieferknochen und der neue "Zuwachs" zunächst einige Monate verheilen.
Schmerzen nicht ausgeschlossen
Im Anschluss erfolgt die eigentliche Implantation. Dazu bohrt der Zahnarzt oder Kieferchirurg bei Lokal- oder Vollnarkose ein oder mehrere Löcher in den Kieferknochen. Alternativ fräst er Schlitze, setzt oder schraubt das Implantat ein und näht die Schleimhaut über dem Implantat zu. Unmittelbar nach der Operation sind Schmerzen zu erwarten. Diese sind mit den Schmerzen beim Ziehen eines Weisheitszahns vergleichbar. Außerdem kann es zu Schwellungen und Blutergüssen kommen.
Nun wächst das Implantat ein und verbindet sich mit dem Kieferknochen. Das dauert im Allgemeinen im Unterkiefer etwa drei und im Oberkiefer etwa sechs Monate. In dieser kritischen Phase kann das Implantat auch verloren gehen, wenn sich die Wunde entzündet.
Nach der Einheilphase wird der Zahnersatz auf das Implantat gesetzt. Dies können Kronen, Brücken oder Prothesen sein. In manchen Fällen werden die einzelnen Implantate mit einem Steg verbunden. Auf diesem Steg sitzt dann die Prothese.
Natürliche Zähne bewegen sich immer ein bisschen - Implantate nicht. Sie sitzen starr im Kiefer. Ein lockeres Implantat deutet auf eine mangelhafte Einheilung im Kiefer hin und muss gegebenenfalls entfernt werden.
Risiken bei Implantaten
Implantate gehen in der Regel nicht durch Abstoßungsreaktionen verloren, sondern durch lokale Entzündungen.
An der Stelle, wo das Implantat durch die Schleimhaut tritt, können Bakterien eindringen und Entzündungen verursachen. Implantatverluste treten meist in der Einheilphase und in den ersten 18 Monaten danach auf.
Ausführliche Beratung unverzichtbar
Bevor Sie sich also für ein Implantat entscheiden, sollten Sie sich ausführlich von Ihrem Zahnarzt beraten lassen. Erkundigen Sie sich auch nach der fachlichen Qualifikation des Zahnarztes, der die Implantation vornimmt, sowie nach seinen Erfahrungen mit derartigen Eingriffen.
Bedenken Sie neben den gesundheitlichen Aspekten auch die finanzielle Seite dieser Behandlung und wenden sich daher in jedem Falle vor dem Behandlungsbeginn an Ihre TK-Geschäftsstelle.
Wer zahlt welche Kosten?
Sie tragen die Kosten für das Implantat und die damit verbundenen Leistungen in voller Höhe selbst. Das gilt auch für die regelmäßige Kontrolle der Implantate und für Medikamente, die auf einem Privatrezept verordnet werden.
Wenden Sie sich daher in jedem Falle an Ihre TK-Geschäftsstelle, bevor Sie sich ein Implantat einsetzen lassen.
Volle Kostenübernahme im Ausnahmefall
Nur bei bestimmten Ausnahmen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, kann die TK die Kosten übernehmen. Voraussetzung ist hierbei immer, dass ein Vertragszahnarzt die Behandlung erbringt.
Die TK übernimmt die vollen Kosten für die implantologischen Leistungen und den implantatgetragenen Zahnersatz, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung nicht möglich ist. Zusätzlich muss eine der folgenden Ausnahmekriterien vorliegen:
a) Größere Kiefer- oder Gesichtsschäden wegen
- einer Tumoroperation,
- einer Entzündungen des Kiefers,
- einer Operation wegen großer Zysten, zum Beispiel große follikulärer Zysten oder Keratozysten,
- einer Operation wegen Krankheiten des Knochensystems - außer bei Kontraindikationen für ein Implantat,
- angeborener Fehlbildungen des Kiefers oder
- eines Unfalls.
b) Bei dauerhaft bestehender extremer Trockenheit der Mundhöhle, vor allem bei einer Tumorbehandlung.
c) Wenn bei Ihnen mehr als die Hälfte der Zähne aus genetischen Gründen nicht angelegt sind.
d) Bei Störungen der Muskeln in Mund und Gesicht, die Sie nicht willentlich beeinflussen können, zum Beispiel Spastiken.
Wie ist der Ablauf?
Zuerst informiert Ihr Zahnarzt Sie umfassend über die Implantatbehandlung. Dann erstellt er einen Behandlungs- und Kostenplan. Diesen Plan reichen Sie bitte unbedingt vor Behandlungsbeginn bei Ihrer TK-Geschäftsstelle ein.
Die TK prüft anhand dieser Unterlagen, ob eine volle Kostenübernahme als Ausnahme möglich ist.
Beurteilung des Gutachters
Hält Ihr Zahnarzt eine volle Kostenübernahme für die Implantate für begründet, sind wir verpflichtet, die Behandlungsunterlagen von einem Gutachter prüfen zu lassen. Die Kosten für das Gutachten übernehmen wir. Damit Sie sich, wenn nötig, dem Gutachter persönlich vorstellen können, berücksichtigen wir bei der Auswahl des Gutachters die Nähe zu Ihrem Wohnort.
Der Gutachter nimmt zum Behandlungsplan Stellung. Er übersendet Ihrem Zahnarzt und Ihrer TK-Geschäftsstelle das Gutachten. Wir nutzen es für unsere Entscheidung, ob wir die Kosten für Ihre Behandlung übernehmen dürfen und informieren Sie dann.
Ist die Kostenübernahme der Implantate durch die TK nicht möglich, erhalten Sie eine Zusage für einen Festzuschuss. Er ist so hoch wie der Festzuschuss für den Zahnersatz, den Sie bei der Regelversorgung für Ihren Zahnbefund erhalten würden.
Zum Schluss: Die Rechnung einreichen
Der Zahnarzt stellt Ihnen die Gesamtbehandlung als sogenannte "andersartige Versorgung" privat in Rechnung. Das gilt auch, wenn Sie im Ausnahmefall eine Zusage für die volle Kostenübernahme der Gesamtbehandlung erhalten haben.
Um Ihren Festzuschuss oder die vollen Kosten zu erhalten, reichen Sie bitte die Zahnarztrechnung im Original zusammen mit dem von der TK bewilligten Heil- und Kostenplan bei der TK ein.
Eine direkte Abrechnung über Ihre TK-Gesundheitskarte ist nicht möglich.
Bitte beginnen Sie erst dann mit der Behandlung, wenn Ihnen die Leistungszusage der TK vorliegt.