Für Zahnersatz, den Sie sich bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland anfertigen lassen, können Sie sich Festzuschüsse von der TK erstatten lassen. Voraussetzungen: Der Zahnersatz ist nach deutschem Recht notwendig und die TK hat die Behandlung bewilligt.
Das gilt für fast alle Länder, in denen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte einsetzen können, und für die Schweiz.
So bereiten Sie Ihre Entscheidung richtig vor
Reichen Sie bitte vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache ein. Warten Sie mit dem Behandlungsbeginn, bis Ihnen die Kostenzusage der TK vorliegt. Nur dann können Sie sicher sein, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen.
Detaillierter Kostenvoranschlag
Darüber hinaus sollten Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag über die komplette Behandlung geben lassen, bevor Sie sich entscheiden. In diesem Kostenvoranschlag sollte der Zahnarzt auch die Leistungen aufführen, die über den reinen Zahnersatz hinausgehen. Dazu zählen notwendige Vorbehandlungen, falls der Arzt beispielsweise zunächst Karies oder eine Zahnfleischentzündung behandeln oder nervtote Zähne mit einer Wurzelfüllung versehen muss. Die Kosten für das Setzen von Implantaten sind privat zu tragen.
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erstellt am 17.04.07; zuletzt aktualisiert am 04.01.12
Quelle: TK

