Eine Zahnkrone bietet sich an, wenn ein Zahn zwar erhaltungsfähig, aber so weit zerstört ist, dass er mit einer Füllung nicht wieder hergestellt werden kann.
Die künstliche Zahnkrone ersetzt die organische Schicht der natürlichen Zahnkrone ganz mit einer Vollkrone oder teilweise mit einer Teilkrone. Die Form der Krone wird der anatomischen Form des natürlichen Zahns so weit wie möglich angeglichen.
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Um die Krone aufsetzen zu können, schleift der Zahnarzt den betreffenden Zahn zuerst ab. Nach einem Abdruck stellt ein zahntechnisches Labor die Krone her. Dann zementiert der Zahnarzt sie im Mund ein.
Obwohl dies eigentlich noch eine Maßnahme zur Zahnerhaltung ist, werden Kronen zum Zahnersatz gezählt.
Es gibt keine Einschränkungen, auf welchem Zahn eine Krone gefertigt wird.
Verblendungen
Der Zahnarzt kann eine Krone, die zum Beispiel aus Metall ist, mit einem zahnfarbenen Material verblenden. Dadurch kann er sie an die Farbe der anderen Zähne anpassen. Dabei verwendet er zum Beispiel Kunststoff oder Metallkeramik.
Die TK bezuschusst solche Verblendungen an der Vorderseite der Zähne. Den Festzuschuss erhalten Sie für Verblendungen im Oberkiefer bis einschließlich Zahn fünf, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn vier.
erstellt am 11.05.05; zuletzt aktualisiert am 26.02.09
Quelle: TK