Für Zahnersatz oder Zahnkronen können Sie von der TK Festzuschüsse erhalten. Die Voraussetzung: der Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes.
Wenn Ihr Zahnarzt feststellt, dass Sie Zahnersatz oder Zahnkronen benötigen, berät er Sie über die Möglichkeiten und erstellt einen Heil- und Kostenplan, kurz: HKP.
Auf ihm dokumentiert der Zahnarzt den zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz, die sogenannte "Regelversorgung". Möchten Sie beim Zahnersatz Leistungen, die über diese Regelversorgung hinausgehen, muss der Zahnarzt dies im Heil- und Kostenplan vermerken.
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Die Regelversorgung
Die Regelversorgung ist für jeden zahnärztlichen Befund – zum Beispiel "zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn" – im Vorwege festgelegt. Die darin festgelegten Leistungen und Beträge sind die Basis für die Festzuschüsse, die Sie von der TK erhalten können.
Die Regelversorgung deckt das durchschnittliche Honorar für die Leistungen des Zahnarztes ab. Außerdem enthält sie die Kosten, die in der Regel beim Zahntechniker für einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz anfallen.
Was zahlt die TK?
Für medizinisch anerkannten Zahnersatz – zum Beispiel Einzelkronen, Brücken oder herausnehmbare Prothesen – erhalten Sie von der TK Festzuschüsse.
Haben Sie schon einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erhalten, können Sie den Festzuschuss mit dem Online-Rechner der TK direkt selbst berechnen.
Wie erhalten Sie den Zuschuss?
Den Zuschuss beantragen Sie, indem Sie den Heil- und Kostenplan und Ihr Bonusheft an Ihre TK-Geschäftsstelle schicken. Die TK setzt dann den Zuschuss fest. Dabei berücksichtigt sie bereits Ihren Bonus. Ihr Bonusheft und den bewilligten Heil- und Kostenplan bekommen Sie anschließend zurück. Geben Sie den Heil- und Kostenplan dann bitte Ihrem Zahnarzt.
Gutachten vor der Kostenzusage
Vor einer Kostenzusage für einen Zuschuss schaltet die TK manchmal einen Gutachter ein. Er prüft zum Beispiel, ob eine geplante Behandlung sinnvoll und wirtschaftlich ist. In die Behandlung eingreifen darf dieser Gutachter nicht. Er kann aber Vorschläge und Alternativen zum Behandlungsplan nennen.
erstellt am 03.04.06; zuletzt aktualisiert am 17.02.12
Quelle: TK