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Arzt-Patienten-Gespräch

TK-Hausarzttarif

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Ihr Hausarzt ist für Sie der erste Ansprechpartner in Sachen Gesundheit? Sie suchen andere Ärzte nur nach Überweisung Ihres Hausarztes auf? Dann könnte der TK-Hausarzttarif ein passendes Angebot für Sie sein.

In immer mehr Bundesländern nehmen Hausärzte an diesem Modell der Hausarztzentrierten Versorgung teil. Ganz gleich, ob Sie noch über eine Teilnahme nachdenken oder sich bereits für eine Teilnahme entschieden haben; wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Angebot für Sie zusammengefasst.

 

Für wen ist der TK-Hausarzttarif geeignet?

Besonders geeignet ist der TK-Hausarzttarif für Patienten, deren Behandlung aufwändig zu koordinieren ist - wenn also zum Beispiel Hausbesuche erforderlich sind, Pflegepersonal benötigt wird oder mehrere Fachärzte eingebunden werden müssen.

 

Nicht geeignet ist eine Teilnahme, wenn Sie absehen können, dass Sie Ihren Arzt bald wechseln werden, zum Beispiel wegen eines Umzugs oder längerer beruflicher Abwesenheit.

 

Wer Kostenerstattung für die ambulante ärztliche Versorgung gewählt hat, oder bei einem anderen Hausarzt bereits ein spezielles hausärztliches Versorgungsangebot wahrnimmt, kann leider nicht teilnehmen.

 

Die Teilnahme ist freiwillig

Die Entscheidung zur Teilnahme ist freiwillig. Niemand ist zur Teilnahme verpflichtet oder muss sich dazu drängen lassen. Denn auch wenn Sie nicht den TK-Hausarzttarif wählen, haben Sie Anspruch auf die reguläre hausärztliche Behandlung. Sie ist völlig unabhängig von der Teilnahme an einem Hausarzttarif.

 

Hausarzt als Lotse

Im TK-Hausarzttarif übernimmt Ihr Hausarzt eine Lotsenfunktion: Er koordiniert die Behandlung, bindet bei Bedarf Fachärzte mit ein und kümmert sich um Ihre Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. So sollen zum Beispiel belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden. Ist ein Besuch beim Facharzt erforderlich, hilft Ihr Hausarzt, möglichst schnell einen Termin zu bekommen. Teilnehmende Hausärzte müssen sich regelmäßig fortbilden, an Qualitätszirkeln teilnehmen und in ihrer Praxis ein Qualitätsmanagement etablieren. Dafür erhalten sie eine höhere Vergütung als sonst.

 

Immer zuerst zum Hausarzt

Entscheiden Sie sich für den TK-Hausarzttarif, sind Sie für zwölf Monate daran gebunden. In dieser Zeit müssen Sie immer zunächst Ihren Hausarzt aufsuchen. Ist dieser nicht zu erreichen, zum Beispiel wegen Urlaub, wenden Sie sich an seinen Vertretungsarzt. Um andere Haus- oder Fachärzte zu konsultieren, benötigen Sie eine Überweisung. Ausnahmen sind Besuche beim Frauen-, Augen-, Kinder- und Jugendarzt. Auch im Notfall können Sie andere Ärzte oder den ärztlichen Notfalldienst nutzen. Beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall eventuell erneut die Praxisgebühr bezahlen müssen.

 

Wichtig: Gehen Sie zu einem anderen als zu dem von Ihnen gewählten Hausarzt oder suchen Sie ohne Überweisung einen Facharzt auf, können Mehrkosten auf Sie zukommen.

 

Dafür profitieren Sie von den Sonderkonditionen des Vertrages: Ihr Hausarzt bietet pro Woche mindestens eine erweiterte Sprechzeit an. Auch Wartezeiten sollten für TK-Patienten mit Termin nicht länger als 30 Minuten sein.

 

Normale Praxisgebühr

Immer wieder wird in den Medien berichtet, dass Versicherte, die an einem Hausarztvertrag teilnehmen, von der Praxisgebühr befreit sind. Dies ist beim TK-Hausarzttarif jedoch nicht vorgesehen. Sollten Ihre bereits geleisteten Zuzahlungen allerdings die individuelle jährliche Belastungsgrenze übersteigen, können Sie sich von den gesetzlichen Zuzahlungen und der Praxisgebühr befreien lassen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre TK.

 

Beginn und Ende der Teilnahme

Einschreiben können Sie sich nur bei den Hausärzten, die an diesem Vertrag teilnehmen. Diese klären Sie auch über das Versorgungsmodell auf und leiten Ihre Teilnahmeerklärung an die TK weiter. Nimmt Ihr derzeitiger Hausarzt nicht am Vertrag teil, müssen Sie gegebenenfalls Ihren Arzt wechseln.

 

Wenn Sie sich mindestens zwei Monate vor Beginn eines neuen Quartals bei Ihrem Hausarzt einschreiben, beginnt Ihre Teilnahme im folgenden Quartal. Beispiel: Melden Sie sich im April an, können Sie ab Juli teilnehmen.

 

Kündigen können Sie Ihre Teilnahme erstmals vier Wochen zum Ende des ersten Teilnahmejahres, danach jeweils vier Wochen zum Quartalsende. Eine Kündigung gegenüber der TK ist schriftlich ohne Angabe von Gründen möglich.

erstellt am 07.04.10; zuletzt aktualisiert am 31.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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