Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation

Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungen und die Agentur für Arbeit haben trägerübergreifende Servicestellen für Rehabilitation eingerichtet.

An der Organisation einer gelungenen Rehabilitation sind viele beteiligt. Neben Ärzten und Kliniken auch die Sozialversicherungsträger und andere Stellen, zum Beispiel die Agentur für Arbeit. Um ihre Hilfe für die Betroffenen noch besser koordinieren zu können, haben Krankenversicherung, Renten- und Unfallversicherung und die Agentur für Arbeit gemeinsam und trägerübergreifend Servicestellen für Rehabilitation eingerichtet.

 

Die TK hat hierfür in neun Geschäftsstellen Räume zur Verfügung gestellt.

 

Offen für alle Bürger

Die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sind offen für alle Bürger, also auch für nicht TK-Versicherte. Ratsuchende können sich hier zu allen Fragen der Rehabilitation beraten lassen. Sie können Anträge zur Rehabilitation einreichen oder sich Kontakte zum zuständigen Träger herstellen lassen.

 

Einen Überblick über die bundesweit trägerübergreifenden Servicestellen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung - gegliedert nach Trägern, Ort oder Bundesland. Außerdem können Sie dort unter der Postleitzahl und Ort nach der nächstgelegenen Servicestelle suchen und sich einen Anfahrtsplan zusammenstellen lassen.

 

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