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Arzneimittel

Für Medikamente, die Ihnen ein Vertragsarzt verordnet, übernimmt die TK in der Regel die Kosten - bis auf Ihre Zuzahlung. Das gilt für alle rezeptpflichtigen Arznei- und Verbandmittel, die Sie in der Apotheke erhalten. Sie müssen allerdings in Deutschland zugelassen sein.

Tabletten in Wochenschachtel

Arzneimittel auf Rezept

Auf Kassenrezept erhalten Sie alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind und die Ihnen ein Vertragsarzt verschreibt - und unter bestimmten Bedingungen sogar noch einige darüber hinaus.

Arzneimittel auf Rezept

Rezeptfreie Arzneimittel

Rezeptfreie Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig: Sie können sie auch ohne Rezept direkt in der Apotheke kaufen. Solche Medikamente zahlen Sie in der Regel selbst, auch wenn Ihr Arzt sie Ihnen verordnet hat ...

Rezeptfreie Arzneimittel

Alternative Arzneimittel

Viele Menschen setzen bei Beschwerden auf eine (begleitende) Therapie mit alternativen Arzneimitteln wie die der Phytotherapie, der Homöopathie und der Anthroposophie.

Alternative Arzneimittel

Was zahlt die TK?

Wie viel die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt davon ab, ob es dafür einen Festbetrag gibt oder nicht. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an - aber nicht immer.

Was zahlt die TK?

Generika-Rabattverträge

Generika-Rabattverträge helfen trotz steigender Kosten im Gesundheitswesen eine hochwertige Versorgung zu erhalten. Zudem werden durch diese Verträge die Versichertenbeiträge stabilisiert und Zusatzbeiträge vermieden.

Generika-Rabattverträge

TK-Services zu Arzneimitteln

Information und Beratung zum Einkauf von Medikamenten finden Sie in den TK-Services rund um das Thema Arzneimittel.

TK-Services zu Arzneimitteln

Aus der Gesetzgebung

Festbeträge und Aut idem-Regelung - solche Begriffe sind zentral für die verschiedenen Reformversuche, die die Arzneimittelkosten begrenzen sollen. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe.

Aus der Gesetzgebung
 
 
 

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