Für Medikamente, die Ihnen ein Vertragsarzt verordnet, übernimmt die TK in der Regel die Kosten - bis auf Ihre Zuzahlung. Das gilt für alle rezeptpflichtigen Arznei- und Verbandmittel, die Sie in der Apotheke erhalten. Sie müssen allerdings in Deutschland zugelassen sein.
Arzneimittel auf Rezept
Auf Kassenrezept erhalten Sie alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind und die Ihnen ein Vertragsarzt verschreibt - und unter bestimmten Bedingungen sogar noch einige darüber hinaus.
Rezeptfreie Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig: Sie können sie auch ohne Rezept direkt in der Apotheke kaufen. Solche Medikamente zahlen Sie in der Regel selbst, auch wenn Ihr Arzt sie Ihnen verordnet hat ...
Viele Menschen setzen bei Beschwerden auf eine (begleitende) Therapie mit alternativen Arzneimitteln wie die der Phytotherapie, der Homöopathie und der Anthroposophie.
Wie viel die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt davon ab, ob es dafür einen Festbetrag gibt oder nicht. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an - aber nicht immer.
Generika-Rabattverträge helfen trotz steigender Kosten im Gesundheitswesen eine hochwertige Versorgung zu erhalten. Zudem werden durch diese Verträge die Versichertenbeiträge stabilisiert und Zusatzbeiträge vermieden.
Festbeträge und Aut idem-Regelung - solche Begriffe sind zentral für die verschiedenen Reformversuche, die die Arzneimittelkosten begrenzen sollen. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe.