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Krankengeld

Krankengeld bekommen Sie von der TK, wenn Sie längere Zeit wegen einer Krankheit nicht arbeiten können. Das gilt für Arbeitnehmer, Künstler, Publizisten und Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld I erhalten. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen es gibt, wie Sie das Geld erhalten und was sonst noch wichtig ist.

gefächerte Euro Scheine vor männlichem Gesicht

Arbeitnehmer

Hat Ihr Arzt festgestellt, dass Sie arbeitsunfähig krank sind, haben Sie ab dem nächsten Tag Anspruch auf Krankengeld.

Arbeitnehmer

Selbstständige

Wer als Selbstständiger arbeitsunfähig erkrankt, hat nicht nur den gesundheitlichen Schaden, sondern oft auch finanzielle Ausfälle. Bei der TK können Sie sich dagegen versichern: Mit dem gesetzlichen Krankengeld oder den ...

Selbstständige

Arbeitslose

Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und arbeitsunfähig erkrankt sind, können Sie auch Krankengeld bekommen.

Arbeitslose

Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen. Mit dem TK-Tarif Krankengeld für Künstler und Publizisten auch schon früher.

Künstler und Publizisten

So erhalten Sie Ihr Krankengeld

Das Krankengeld wird Ihnen ausgezahlt, wenn Sie den so genannten Auszahlschein bei der TK einreichen.

So erhalten Sie Ihr Krankengeld

Anspruchsdauer

Krankengeld können Sie wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren bekommen.

Anspruchsdauer

Beiträge zur Sozialversicherung

Auch vom Krankengeld können Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Dadurch sichern Sie Ihren Versicherungsschutz zum Beispiel bei der Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Beiträge zur Sozialversicherung

Ruhen des Krankengeldes

Wenn Sie durch Ihre Krankheit keinen Einkommensverlust haben, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen noch Ihr Gehalt weiterzahlt, oder wenn Sie eine Entgeltersatzleistung erhalten, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld.

Ruhen des Krankengeldes

Krankengeld und Rente

Wer eine Rente erhält, bekommt in der Regel kein Krankengeld. Aber es gibt Ausnahmen.

Krankengeld und Rente

Wiedereingliederung

Sie waren länger krank und möchten schrittweise zurück in Ihren Beruf oder Ihre Selbstständigkeit? Dies ist durch eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess möglich.

Wiedereingliederung
 
 
 

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