Krankengeld bekommen Sie von der TK, wenn Sie längere Zeit wegen einer Krankheit nicht arbeiten können. Das gilt für Arbeitnehmer, Künstler, Publizisten und Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld I erhalten. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen es gibt, wie Sie das Geld erhalten und was sonst noch wichtig ist.
Arbeitnehmer
Hat Ihr Arzt festgestellt, dass Sie arbeitsunfähig krank sind, haben Sie ab dem nächsten Tag Anspruch auf Krankengeld.
Wer als Selbstständiger arbeitsunfähig erkrankt, hat nicht nur den gesundheitlichen Schaden, sondern oft auch finanzielle Ausfälle. Bei der TK können Sie sich dagegen versichern: Mit dem gesetzlichen Krankengeld oder den ...
Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen. Mit dem TK-Tarif Krankengeld für Künstler und Publizisten auch schon früher.
Auch vom Krankengeld können Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Dadurch sichern Sie Ihren Versicherungsschutz zum Beispiel bei der Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Wenn Sie durch Ihre Krankheit keinen Einkommensverlust haben, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen noch Ihr Gehalt weiterzahlt, oder wenn Sie eine Entgeltersatzleistung erhalten, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld.
Sie waren länger krank und möchten schrittweise zurück in Ihren Beruf oder Ihre Selbstständigkeit? Dies ist durch eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess möglich.