Damit Sie bei einer im Ausland eintretenden Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind, sollten Sie am besten sofort die TK und Ihren Arbeitgeber informieren.
So machen Sie es richtig:
Per Telefon oder Fax sollten Sie die TK und Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich darüber in Kenntnis setzen, dass Sie arbeitsunfähig geworden sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauern wird. Geben Sie auch die Adresse Ihres Aufenthaltsortes an.
- Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die Sie sofort an die TK senden.
- Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
- Wenn Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland noch arbeitsunfähig sind, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf und informieren die TK und Ihren Arbeitgeber.
erstellt am 03.11.08; zuletzt aktualisiert am 30.08.11
Quelle: TK