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Familie am Strand

Sinnvoll: die private Auslandskrankenversicherung

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Die TK empfiehlt: Schließen Sie in jedem Fall eine zusätzliche, private Auslandsreisekrankenversicherung ab.

Damit ist zum Beispiel ein eventuell notwendiger, kostspieliger Krankenrücktransport nach Deutschland abgedeckt. Gesetzliche Krankenkassen dürfen solche Kosten nicht übernehmen. Auch eventuell anfallende Mehrkosten und Eigenbeteiligungen darf die TK nicht erstatten. In Kooperation mit ENVIVAS bietet die TK dafür zum Beispiel den günstigen Tarif "Travel-Plus" an.

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erstellt am 16.11.06; zuletzt aktualisiert am 31.10.08

Quelle: TK

 
 
 

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