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Baby geschrieben mit Bauklötzen

Bescheinigungen über das gezahlte Mutterschaftsgeld

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Sie kümmern sich um Ihr Neugeborenes, und die TK kümmert sich um den Papierkram. Rechtzeitig nach der Geburt erhalten Sie von der TK alle Bescheinigungen, die Sie für Ihr Elterngeld, Ihren Arbeitgeber oder für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung benötigen.

Sie erhalten alle notwendigen Bescheinigungen für:

 

  • Ihr Elterngeld: Beantragen Sie es möglichst bald bei der entsprechenden Stelle.
  • Ihre Rentenversicherung: Wir melden für Sie die Zeit, in der Sie Mutterschaftsgeld bekommen, direkt der Deutschen Rentenversicherung. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung sorgfältig auf.
  • Ihren Arbeitgeber: Sind Sie Arbeitnehmerin, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld zu Ihrem Nettogehalt der letzten drei Monate. Wenn Sie wollen, schicken wir dazu die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld direkt an Ihren Arbeitgeber.
  • Ihre Arbeitslosenversicherung: Für die Zeit Ihres Mutterschaftsgeldbezuges vor der Entbindung haben wir für Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Ab dem Tag der Entbindung sind Sie versicherungspflichtig, wenn Sie Ihr Kind selbst erziehen. Hierfür zahlt der Bund die Beiträge - längstens, bis Ihr Kind drei Jahre alt ist. Bitte informieren Sie die TK, wenn Sie Ihr Kind nicht selbst erziehen. Teilen Sie uns ebenfalls mit, wenn Sie gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger erklärt haben, dass die Erziehungszeit nicht Ihnen, sondern dem Vater des Kindes oder der Kinder zugeordnet werden soll. In diesen Fällen zahlt die TK bis zum Ende des Mutterschaftsgeldes die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Sie. Bitte bewahren Sie auch diese Bescheinigung sorgfältig auf.

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erstellt am 22.11.06; zuletzt aktualisiert am 13.12.11

Quelle: TK

 
 
 

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